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Geben Sie hier bitte die Adresse und die Laufzeit des Vertrags an, den wir prüfen sollen.
Sie können sowohl Mietverträge für Wohnungen und Häuser, als auch für einzelne Zimmer prüfen.
Wohnungsadresse
Netto-Kaltmiete laut Mietvertrag
Miete für die gesamte Wohnung, nicht Miete pro Quadratmeter
€
Beginn des Mietvertrages
Verfügbarkeit des Mietspiegels
Bitte fülle die Felder aus, um die Verfügbarkeit zu prüfen.
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Wir prüfen hier einige Ausnahmen, die die Anwendung der Mietpreisbremse möglicherweise beeinflussen.
Wurde der Mietvertrag beendet, z.B. durch Kündigung?
Ist der Wohnraum Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung?
Ist die Wohnung möbliert?
Handelt es sich um eine Wohnung in einem Studentenwohnheim?
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Wir prüfen hier einige Ausnahmen, die die Anwendung der Mietpreisbremse möglicherweise beeinflussen.
Wurden umfassende Modernisierungen durchgeführt?
Handelt es sich bei der Wohnung um einen Neubau? (nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet)
Wurden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt?
Entspricht die Miete der Vormiete?
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Falls gewünscht, prüfen wir Mieterhöhungen auf Ihre Rechtmäßigkeit. Diese können auch relevant für den Anspruch auf Erstattung sein.
Möchten Sie vergangene Mieterhöhungen auf Rechtmäßigkeit prüfen?
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Der Mietspiegel ist anwendbar!
Auf Grundlage Ihrer Angaben könnte ein Anspruch aus der Mietpreisbremse bestehen! Wir müssen jetzt nur noch die Vergleichsmiete ermitteln, um zu wissen, ob Sie wirklich zu viel für Ihre Wohnung zahlen und wenn ja, wie viel. Dafür haben wir Ihnen den passenden Mietspiegel auf der offiziellen Webseite der Stadt herausgesucht. Bitte füllen Sie diesen aus, speichern Sie die Datei, und kommen Sie mit dem Ergebnis wieder hierher zurück. Danach können wir Ihnen endlich und unverbindlich mitteilen, ob anhand Ihrer Angaben ein Anspruch besteht!