AGB MietTiger - 08.12.2025

1. Allgemeine Hinweise

Die MietTiger UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „MietTiger“, ist ein unter staatlicher Aufsicht stehender und gesetzlich regulierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.

MietTiger steht unter der Aufsicht des Bundesamtes für Justiz, Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn, elektronische Erreichbarkeit: poststelle@bfj.bund.de.

1. Vertragsgegenstand, Leistungen der MietTiger UG

1.1

MietTiger übernimmt für Sie die rein erfolgsbasierte, zunächst außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit der sogenannten Mietpreisbremse, insbesondere

  1. Ihrer Auskunftsansprüche (einschließlich datenschutzrechtlicher Auskunftsansprüche sowie Auskunftsansprüche gegen die Hausverwaltung im Hinblick auf die Identität und ladungsfähige Anschrift Ihres Vermieters),
  2. Ihrer (gegenwärtigen oder künftigen) Ansprüche auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete,
  3. Ihres Anspruchs auf Feststellung der Unwirksamkeit der Miete, soweit sie die zulässige Miete übersteigt, sowie
  4. Ihrer Ansprüche auf (Teil-)Rückzahlung bzw. (Teil-)Freigabe der Mietkaution,

die Ihnen unter anderem auf Grundlage Ihres Mietvertrags und/oder der §§ 556d ff. BGB, §§ 535, 280 ff. BGB, §§ 812 ff. BGB, § 5 WiStG gegen Ihren Vermieter zustehen können (nachfolgend „Ansprüche"). Vermieter, gegen die MietTiger Ihre Ansprüche durchsetzt, werden nachfolgend auch als „Anspruchsgegner” bezeichnet.

1.2

Zum Zweck der Durchsetzung Ihrer Ansprüche treten Sie MietTiger die Ansprüche (mit Ausnahme der Datenschutzansprüche) treuhänderisch ab (nachfolgend „Abtretungsprozess") und ermächtigen und bevollmächtigen uns, sofern die Abtretung unwirksam sein sollte, die Ansprüche in Ihrem Namen durchzusetzen (nachfolgend „Vollmachtsprozess").

1.3

MietTiger wird versuchen, die Ansprüche gegen die Anspruchsgegner außergerichtlich durchzusetzen und die hierfür erforderlichen Informationen einzuholen.

1.4

Sollten die Bemühungen von MietTiger zur Durchsetzung der Ansprüche nicht ausreichen, kann MietTiger nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 6 einen Vertragsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Für die Tätigkeit des von MietTiger beauftragten Vertragsanwalts wird MietTiger die Kosten übernehmen, sofern die Bemühungen erfolglos sind (vgl. Ziff. 6.4).

1.5

Die Darstellung der Leistungen auf der Internetseite www.miettiger.de, insbesondere der Mietpreisrechner, stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

2. Vertragsschluss

2.1

Sie beauftragen uns nach Durchlaufen des Miet-Checks auf der Webseite www.miettiger.de (auch nachfolgend „Bestellprozess" genannt).

Durch Klicken auf den entsprechenden Bestellbutton geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zur Durchsetzung der Forderung nebst Nebenforderungen ab. Wir nehmen Ihr Angebot durch ausdrückliche Erklärung (z.B. per E-Mail) oder durch Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Anspruchsgegner an. Auf Anforderung unterzeichnen Sie eine gesonderte Abtretungsurkunde oder Abtretungsbestätigung bzw. Vollmachtsurkunde und lassen MietTiger diese im Original zukommen.

2.2

Die im Bestellprozess abgefragten Informationen sind vollständig und korrekt anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich die angegebenen Daten nach der Eingabe ändern oder sollten Sie feststellen, dass Sie falsche Daten angegeben haben. Das betrifft insbesondere die Angaben zu Ihrer Wohnung, Adresse, Wohnfläche, Baujahr, Höhe der Miete, Vermieter, Hausverwaltung.

3. Vergütungsvereinbarung

3.1

Sollten die Bemühungen von MietTiger nicht erfolgreich sein, entstehen für Sie keine Kosten. Dies gilt auch dann, wenn zur Durchsetzung der Forderung unsere Vertragsanwälte eingeschaltet wurden.

Sollten Sie auf unsere Empfehlung hin einen Vertragsanwalt beauftragen, stellen wir Sie nach Maßgabe der Ziffer 6.4 von dessen Kosten frei.

3.2

Gemäß § 13e RDG können Sie die Kosten, die MietTiger Ihnen für die Vornahme unserer Leistungen berechnet, von Ihrem Schuldner, d.h. Vermieter, allenfalls bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Auch die Kosten, die durch die Beauftragung unserer Vertragsanwälte anfallen, können bis zu der im RVG geregelten Höhe im Erfolgsfall grundsätzlich von der Gegenseite erstattet verlangt werden.

Mit Abschluss des Vertrages treten Sie MietTiger die in dieser Ziffer 3.2 beschriebenen Freistellungsansprüche an Erfüllung statt ab. Wir nehmen die Abtretung an und versuchen, die Ansprüche bei dem Anspruchsgegner durchzusetzen.

3.3

Sofern wir Ihre Ansprüche durchsetzen können, erhalten wir

  1. sofern wir eine Rückforderung für den Zeitraum vor der von uns auszusprechenden Rüge durchsetzen können, eine Pauschalvergütung in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) der Rückforderung aus diesem Zeitraum. Dies umfasst auch die Ansprüche auf (Teil-)Rückzahlung bzw. (Teil-)Freigabe der Mietkaution. Für die Durchsetzung des Anspruchs auf Rückzahlung der ab der Rüge durch MietTiger zu viel gezahlter Miete erhalten wir ebenfalls eine Pauschalvergütung in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) der Rückforderung.
  2. eine zusätzliche Vergütung in der Höhe wie sie einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Ende der Vergütungsvereinbarung

4. Abrechnung, Auszahlung

4.1

Wir sind berechtigt, die uns Ihnen gegenüber zustehende Vergütung direkt von den bei uns eingehenden Zahlungen abzuziehen bzw. einzubehalten. Ist im Vollmachtsprozess ein Vertragsanwalt beauftragt worden, werden die Vertragsanwälte die durchgesetzten Beträge zum Zwecke der Abrechnung mit Ihnen an uns auskehren.

4.2

Sobald uns alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir mit Ihnen ordnungsgemäß abrechnen und den Ihnen zustehenden Betrag an Sie auszahlen.

4.3

Sie müssen uns eine Kontoverbindung benennen, auf die wir das Geld im SEPA-Verfahren überweisen können. Für den Fall, dass Sie über kein SEPA-Konto verfügen, werden etwaig anfallende Gebühren für die Überweisung oder Auszahlung von Ihnen getragen. Soweit Sie Zahlungen von uns erhalten, die für Mitmieter bestimmt sind, müssen Sie diese anteilig an die Mitmieter weiterleiten.

5. Ihre Pflichten und Obliegenheiten, Freistellung

5.1

Sie unterstützen MietTiger bei der Durchführung der vertraglichen Pflichten umfassend. Ihre Angaben im Bestellprozess sind vollständig und richtig zu machen; sämtliche zur Beurteilung des zugrunde liegenden Sachverhalts erforderlichen Informationen nach Ihrem Kenntnisstand auf Nachfrage vollständig mitzuteilen.

Sie stellen uns die für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen und Informationen (insbesondere Mietvertrag, Energieausweis, sonstige Vereinbarungen mit dem Vermieter sowie die gesamte relevante Korrespondenz) zur Verfügung und reichen neue Informationen unaufgefordert unverzüglich nach.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Unterlagen und Informationen tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, erforderliche ergänzende Unterlagen und Informationen auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

5.2

Sie stellen MietTiger von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund oder im Zusammenhang mit von Ihnen grob fahrlässig falsch oder unvollständig gemachten Angaben zu Tatsachen im Bestellprozess oder sonst übermittelten Informationen gegen MietTiger geltend gemacht werden, und halten MietTiger insoweit schadlos.

Verstoßen Sie schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5.1 bis 5.4 genannten Pflichten und entsteht MietTiger hierdurch ein Schaden, sind Sie zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

5.3

Sie sind verpflichtet, MietTiger unverzüglich zu informieren, sobald Sie oder von Ihnen angegebene Mitmieter Leistungen des Vermieters erhalten oder dieser Kontakt mit Ihnen aufnimmt.

5.4

Sie versichern, vor unserer Beauftragung über die Ansprüche nicht anderweitig verfügt zu haben und keine dritte Person mit deren Durchsetzung beauftragt zu haben.

Während des Bestehens unseres Vertrages dürfen Sie keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder privaten oder öffentlichen Stellen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse beauftragen sowie keine gerichtlichen Schritte eigenständig einleiten oder über die Ansprüche verfügen.

5.5

Im Vollmachtsprozess sind Sie zudem verpflichtet, über die Ansprüche, mit deren Durchsetzung Sie MietTiger beauftragt haben, nur mit unserer vorherigen Einwilligung zu verfügen, insbesondere diese nicht an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

5.6

Sie bestätigen nach Ihrem derzeitigen Kenntnisstand, dass gegen Sie keine fälligen oder durchsetzbaren Zahlungsansprüche Ihres Vermieters bestehen, die im Sinne der §§ 387 ff. BGB zur Aufrechnung gestellt werden können oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters begründen könnten. Dies umfasst insbesondere Zahlungsrückstände aus früheren Mietzeiträumen, rückständige Betriebskosten- oder Heizkostennachzahlungen, Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache sowie Ansprüche aus Nebenkostennachforderungen, die bereits abgerechnet und fällig gestellt wurden. Die Verpflichtung zur laufenden Zahlung der vertraglich geschuldeten monatlichen Miete bleibt hiervon unberührt.

Sie verpflichten sich, MietTiger unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen nachträglich Umstände bekannt werden, die eine solche Gegenforderung des Vermieters begründen oder begründen könnten.

Verstoßen Sie schuldhaft gegen diese Pflicht und entsteht MietTiger hierdurch ein Schaden – insbesondere weil der Vermieter im Rahmen der von uns verfolgten Forderung wirksam aufrechnet oder ein Leistungsverweigerungsrecht geltend macht –, sind Sie gemäß Ziffer 5.2 zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.

6. Beauftragung der Vertragsanwälte, Kostenfreistellungszusage

6.1

Als Rechtsdienstleister ist MietTiger eine Vertretung vor den ordentlichen Zivilgerichten in Deutschland nicht gestattet. Sollten unsere außergerichtlichen Durchsetzungsbemühungen – einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens – vollständig oder teilweise ohne Erfolg bleiben, können wir im Abtretungsprozess bei entsprechenden Erfolgsaussichten einen Vertragsanwalt im eigenen Namen und auf unser eigenes Kostenrisiko mit der weiteren Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. In diesem Fall tragen wir sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, sofern unsere vorherigen Bemühungen erfolglos geblieben sind.

6.2

Im Vollmachtsprozess – und soweit dies nach den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften zulässig ist – können wir unseren Vertragsanwalt in Ihrem Namen anweisen, die Ansprüche außergerichtlich auf Grundlage der von Ihnen erteilten Vollmacht durchzusetzen, oder Ihnen empfehlen, einen unserer Vertragsanwälte selbst zu mandatieren.

Sie ermächtigen den Vertragsanwalt, Erklärungen von MietTiger im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen. MietTiger verpflichtet sich, Sie gemäß Ziffer 6.4 von den Kosten des von Ihnen und/oder MietTiger für Sie beauftragten Vertragsanwalts freizustellen.

6.3

Sie gestatten MietTiger, dem Vertragsanwalt Zugriff auf alle Unterlagen und Informationen zu gewähren, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Sie verpflichten sich zudem, Nachfragen des Vertragsanwalts zum Sachverhalt unverzüglich und direkt zu beantworten.

6.4

Sollte die Anspruchsdurchsetzung auch nach der Anwaltsbeauftragung sowie den außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Bemühungen erfolglos bleiben, stellen wir Sie von den Kosten der Anwaltsbeauftragung frei.

Wir übernehmen außerdem alle sonstigen Kosten der Rechtsverfolgung, soweit diese nicht vom Anspruchsgegner erstattet werden.

7. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

7.1

Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre vorherige Zustimmung voraus. Sie können MietTiger – und, sofern ein Vertragsanwalt durch Sie oder in Ihrem Namen beauftragt wurde, auch diesem – vorsorglich einen Kompetenzrahmen zum Abschluss von Vergleichen einräumen. Vergleiche innerhalb dieses Kompetenzrahmens bedürfen keiner weiteren Zustimmung.

Sie können einen Vergleich widerrufen, sofern er den eingeräumten Kompetenzrahmen nicht vollständig nach oben ausschöpft. In diesem Fall prüfen wir erneut die Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

MietTiger ist berechtigt, Vergleichsangebote ohne Rücksprache mit Ihnen abzulehnen, wenn der Anspruchsgegner weniger als 70 % der geltend gemachten Summe anbietet.

7.2

Ist im Vollmachtsprozess ein Vertragsanwalt beauftragt worden, sind Sie zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleichs, zum Widerruf eines mit unserer Zustimmung geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf die Ansprüche, zur Klagerücknahme oder zu sonstigen Verfügungen über die Ansprüche nur mit der schriftlichen Zustimmung von MietTiger berechtigt.

7.3

Im Fall eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs werden die anwaltlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Kosten vom vereinbarten Vergleichsbetrag abgezogen, soweit diese nicht – wie häufig üblich – vom Anspruchsgegner übernommen werden.

Der Abschluss eines Vergleichs hat keinen Einfluss auf unsere Vergütung; es gelten insoweit die Regelungen in Ziffer 3.

8. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbraucher:innen

Wenn Sie Verbraucher:in im Sinne des § 13 BGB sind, das heißt, eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir, wie folgt, belehren:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (im Sinne der Ziffer 2.1), spätestens jedoch mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

MietTiger UG (haftungsbeschränkt)
Görresstraße 11
80798 München
Deutschland
E-Mail: info@miettiger.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Fallnummer) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s.u.) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Überweisungsgebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Auszahlung, als die von uns angebotene SEPA-Überweisung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.

Muster-Widerrufsformular

An:

MietTiger UG (haftungsbeschränkt)
Görresstraße 11
80798 München
E-Mail: info@miettiger.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Antrags-ID: (zu finden in der Antragsübersicht)

Bestellt am:

Name(n) Verbraucher:innen:

Unterschrift(en) Verbraucher:innen:

Datum:

Wir bestätigen Ihnen den Zugang des Widerrufs unverzüglich.

9. Vertragsdauer, Kündigung

9.1

Der Vertrag endet automatisch, sobald die Ansprüche vollständig durchgesetzt wurden.

9.2

Das Vertragsverhältnis kann sowohl von Ihnen als auch von MietTiger jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Wochen gekündigt werden.

MietTiger ist insbesondere zur Kündigung berechtigt, wenn Sie die in Ziffer 5 genannten Pflichten und Obliegenheiten schuldhaft verletzen oder wenn sich nach objektiver Einschätzung unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstands und der Erfolgsaussichten ergibt, dass die weitere Bearbeitung Ihres Falles für MietTiger nicht zumutbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. In einem solchen Fall informieren wir Sie unverzüglich unter Angabe der Gründe. Ein Anspruch auf Vergütung unserer Leistungen entsteht in diesen Fällen nicht.

9.3

Kündigen Sie das Vertragsverhältnis nach Beauftragung und Auszahlung der Forderung, bleibt unser Vergütungsanspruch gemäß Ziffer 3 bestehen.

9.4

Wir sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass es alternative Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gibt, bei denen kein erfolgsabhängiges Honorar anfällt. Sie können sich beispielsweise zur Rechtsdurchsetzung auch an Verbraucherschutzverbände wenden.

10. Schlussbestimmungen

10.1

Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Dies gilt auch für den Abtretungsvertrag zwischen Ihnen und uns.

10.2

Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in München. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.