Wie funktioniert MietTiger?

In nur 4 einfachen Schritten zu Ihrer Mietsenkung:

Schritt 1: Miet-Check machen

Ob die Mietpreisbremse in Ihrem Fall greift und Ihnen Ansprüche zustehen, können Sie ganz einfach und schnell mit MietTiger überprüfen. Auch wenn Sie eine Mieterhöhung angekündigt bekommen haben, können Sie mit MietTiger deren Rechtmäßigkeit kontrollieren.

3 Minuten

Schneller Check durch den Gesetzes-Dschungel

Verständlich

Klare Führung durch Möblierungen, Befristungen und Modernisierungen

Umfassend

Prüfung von Mietpreisbremse und Mieterhöhungen

Denn das kann alles ganz schön verwirrend sein: Zwischen Möblierungen, Befristungen und Modernisierungen kennen Mieter Ihre Rechte oft nicht. MietTiger führt Sie in drei Minuten durch den Gesetzes-Dschungel.

Schritt 2: Konto anlegen und Mietvertrag hochladen

Unser Miet-Check gibt eine unverbindliche, aber doch aussagekräftige Einschätzung, ob Ihnen ein Anspruch auf Mietsenkung und Rückzahlung zusteht und wenn ja, in welcher Höhe.

Konto erstellen

Mit wenigen Klicks ein Konto erstellen – alle Informationen werden automatisch hinterlegt

Ihre Angaben sind sicher gespeichert

Mietvertrag hochladen

Sobald Sie Ihren Mietvertrag hochgeladen haben, können wir die Informationen überprüfen und tätig werden

Schnelle Verifikation Ihrer Angaben

Unverbindliche Ersteinschätzung

Nach dem Check wissen Sie sofort, ob sich eine Beauftragung lohnt. Die Einschätzung ist unverbindlich und gibt Ihnen bereits konkrete Zahlen zur möglichen Mietsenkung und Rückzahlung.

Schritt 3: MietTiger setzt Ihre Ansprüche durch

Nach Beauftragung prüfen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und leiten die erforderlichen Schritte gegenüber Ihrem Vermieter ein.

Gründliche Prüfung

Detaillierte Analyse der Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall

Außergerichtliche Einigung

Wir streben zuvorderst immer eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter an

Klage bei Bedarf

Lässt der Vermieter ohne Grund keine Einigung zu, erheben wir mit Ihrem Einverständnis Klage

Sie müssen nichts tun!

Dabei müssen Sie – außer bei wichtigen Fragen, wie z.B. ob unter Umständen geklagt werden soll – überhaupt nicht tätig werden.

Wir übernehmen selbstverständlich alle möglichen anfallenden Kosten für Sie!

Schritt 4: Ergebnis

Bei Erfolg

  • Mietsenkung kostenfrei – für die Zukunft komplett kostenfrei
  • 50% Rückforderung – bei Rückforderungsanspruch teilen wir 50-50
  • Rechtsanwaltsgebühr – wird Ihrem Vermieter in Rechnung gestellt

Ohne Erfolg

Sollten unsere Bemühungen nicht erfolgreich sein, tragen Sie keine Kosten.

Unser faires Prinzip

Das ist aus unserer Sicht fair und simpel: Wir tragen das gesamte Verhandlungs- und Prozessrisiko für Sie. In den Fällen, in denen wir erfolgreich sind und in denen Geld zurückverlangt werden kann, teilen wir uns das hälftig.

Praktisches Beispiel

Beispiel: Miete 250 € pro Monat überhöht; Mietvertrag gilt seit 2 Jahren

Monatliche Ersparnis

250€

weniger Miete pro Monat – dauerhaft und kostenfrei für Sie

Einmalzahlung

3.375€

von 6.750€ Rückforderung (50% für Sie)

Lohnt sich das?

Das kann sich für einen dreiminütigen Check und ansonsten keinen erheblichen Mehraufwand oder Risiko sehen lassen.

3 min

Zeitaufwand

0€

Risiko

Ohne Registrierung

Keine Datenspeicherung

Werde ich von MietTiger auch gerichtlich vertreten?

Kurz gesagt: Ja.

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist und wir die gerichtliche Durchsetzung für aussichtsreich halten, können unsere Partneranwälte mit Ihrem Einverständnis auch Klage vor Gericht erheben.

Partneranwälte

Erfahrene Fachanwälte für Mietrecht vertreten Sie vor Gericht

Mit Ihrem Einverständnis

Klageerhebung nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung

Volle Kostenübernahme

Prozesskosten werden komplett von uns übernommen

Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko - auch nicht vor Gericht.

Jetzt starten!

Überzeugt? Starten Sie jetzt Ihren 3-Minuten-Check und erfahren Sie, wie viel Sie sparen können - ohne Risiko, ohne Vorabkosten!

Diese Information dient nur zur allgemeinen Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.