Die Mietpreisbremse

Was ist die Mietpreisbremse?

Die „Mietpreisbremse" (§§ 556d ff. BGB) deckelt die maximal zulässige Miete in nahezu allen Großstädten in Deutschland. Das heißt konkret: Greift die Mietpreisbremse haben Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf:

1. Niedrigere Monatsmiete

Zustimmung zur niedrigeren Monatsmiete entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

2. Rückerstattung

Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete und Kaution für die Vergangenheit.

Beispielrechnung: So viel können Sie sparen!

Beispiel Mietsenkung

In dem Mietvertrag sind 1.250 € (Kalt-)Miete vereinbart. Nach der Mietpreisbremse sind aber nur max. 1.000 € zulässig. Dann muss der Mieter automatisch nur 1.000 € bezahlen, sicherheitshalber sollte er sich das aber von seinem Vermieter bestätigen lassen.

Das kann sich richtig rechnen!

Beispiel Rückerstattung: Die Miete oben war realitätsnahe 250 € pro Monat überhöht. Wenn der Mieter seit 2 Jahren (= 24 Monate) in der Wohnung wohnt, ergibt sich folgender Rückforderungsanspruch:

Zu viel gezahlte Miete

6.000 €

250 € × 24 Monate

Überhöhte Kaution

750 €

250 € × 3 Monatsmieten

Gesamt

6.750 €

Dafür lohnt sich ein 3 Minuten-Check!

Wann gilt die Mietpreisbremse?

Angespannter Wohnungsmarkt

Die Wohnung muss in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegen. Von den 83 Großstädten in Deutschland trifft das auf die Mehrheit zu.

10% Obergrenze

Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen.

Mietspiegel als Grundlage

Grundlage ist der Mietspiegel der jeweiligen Stadt aus dem Jahr des Vertragsbeginns. Dieser zeigt die ortsüblichen Vergleichsmieten für vergleichbare Wohnungen.

MietTiger hilft!

Wir prüfen für Sie, ob Ihre Miete den Bestimmungen der Mietpreisbremse entspricht und ob Sie Anspruch auf eine Mietsenkung oder Rückerstattung hast. Starte jetzt Ihren kostenlosen Mietcheck!

Diese Information dient nur zur allgemeinen Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.