Wirtschaftssteuergesetz

§ 5 WiStG

Was ist Mietpreisüberhöhung?

Neben der Mietpreisbremse im BGB existiert auch eine Ordnungswidrigkeitsvorschrift, die die maximal zulässige Miete begrenzt. Die Miete ist unwirksam, wenn der Vermieter unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.

Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20% übersteigen.

Nach § 5 WiStG liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, wenn:

Mehr als 20% Überschreitung

Die geforderte Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20%

Ausnutzung geringen Angebots

Dies geschieht durch Ausnutzung eines geringen Angebots an Wohnraum

6-Jahres-Vergleichszeitraum

Der Vergleichszeitraum umfasst die letzten sechs Jahre

Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Crux: Ausnutzung eines geringen Angebots

Die Miete muss erstens 20% über dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt liegen. Und zweitens muss der Vermieter ein geringes Angebot ausnutzen. Dabei liegt oft die Crux.

Frühere Rechtsprechung (BGH)

Stadt wie München? Da gibt's wenig Wohnungen. Dann wird ein geringes Angebot ausgenutzt.

Objektive Betrachtung der Wohnungsmarktsituation

Aktuelle Rechtsprechung

Der Vermieter muss die Mangellage des konkreten Mieters ausnutzen

Nachweis erforderlich: Mieter findet seit längerer Zeit keine vergleichbare Wohnung

Das praktische Problem

Das ist natürlich problematisch, weil in der Praxis so gut wie kein Mieter seinem Vermieter seine Mangellage mitteilt.

Kein Mieter sagt seinem Vermieter: „Ich suche seit Monaten eine Wohnung und werde überall abgelehnt. Oh und by the way – die neue Wohnung könnte ich mir eigentlich gar nicht leisten."

MietTiger-Tipps zur Vorsorge

Tipp 1: Mangellage im Mietvertrag dokumentieren

So gehen Sie vor:

Wenn Sie einen Mietvertrag angeboten bekommen, dann schicken Sie ihn unterschrieben zurück und teilen dem Vermieter in dieser E-Mail Ihre Mangellage mit.

Tipp 2: Nachweise aufbewahren

Dokumentation ist wichtig

Außerdem kann es sich empfehlen, Nachrichten von erfolglosen Bewerbungen aufzubewahren, beispielsweise über ImmoScout oder ähnliche Plattformen.

✓ Absagen speichern

E-Mails und Nachrichten aufbewahren

✓ Bewerbungsverlauf

Screenshots von Plattformen sichern

Hinweis

Aktuell bietet MietTiger leider keine rechtliche Beratung oder Unterstützung bei Fällen von Mietpreisüberhöhung § 5 WiStG an. Bei Verdacht auf Mietpreisüberhöhung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterschutzverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden.

Diese Information dient nur zur allgemeinen Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.