Wirtschaftssteuergesetz
§ 5 WiStG
Was ist Mietpreisüberhöhung?
Neben der Mietpreisbremse im BGB existiert auch eine Ordnungswidrigkeitsvorschrift, die die maximal zulässige Miete begrenzt. Die Miete ist unwirksam, wenn der Vermieter unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20% übersteigen.
Nach § 5 WiStG liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, wenn:
Mehr als 20% Überschreitung
Die geforderte Miete übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20%
Ausnutzung geringen Angebots
Dies geschieht durch Ausnutzung eines geringen Angebots an Wohnraum
6-Jahres-Vergleichszeitraum
Der Vergleichszeitraum umfasst die letzten sechs Jahre
Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Crux: Ausnutzung eines geringen Angebots
Die Miete muss erstens 20% über dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt liegen. Und zweitens muss der Vermieter ein geringes Angebot ausnutzen. Dabei liegt oft die Crux.
Frühere Rechtsprechung (BGH)
Stadt wie München? Da gibt's wenig Wohnungen. Dann wird ein geringes Angebot ausgenutzt.
Objektive Betrachtung der Wohnungsmarktsituation
Aktuelle Rechtsprechung
Der Vermieter muss die Mangellage des konkreten Mieters ausnutzen
Nachweis erforderlich: Mieter findet seit längerer Zeit keine vergleichbare Wohnung
Das praktische Problem
Das ist natürlich problematisch, weil in der Praxis so gut wie kein Mieter seinem Vermieter seine Mangellage mitteilt.
Kein Mieter sagt seinem Vermieter: „Ich suche seit Monaten eine Wohnung und werde überall abgelehnt. Oh und by the way – die neue Wohnung könnte ich mir eigentlich gar nicht leisten."
MietTiger-Tipps zur Vorsorge
Tipp 1: Mangellage im Mietvertrag dokumentieren
So gehen Sie vor:
Wenn Sie einen Mietvertrag angeboten bekommen, dann schicken Sie ihn unterschrieben zurück und teilen dem Vermieter in dieser E-Mail Ihre Mangellage mit.
Tipp 2: Nachweise aufbewahren
Dokumentation ist wichtig
Außerdem kann es sich empfehlen, Nachrichten von erfolglosen Bewerbungen aufzubewahren, beispielsweise über ImmoScout oder ähnliche Plattformen.
✓ Absagen speichern
E-Mails und Nachrichten aufbewahren
✓ Bewerbungsverlauf
Screenshots von Plattformen sichern
Hinweis
Aktuell bietet MietTiger leider keine rechtliche Beratung oder Unterstützung bei Fällen von Mietpreisüberhöhung § 5 WiStG an. Bei Verdacht auf Mietpreisüberhöhung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterschutzverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden.
Diese Information dient nur zur allgemeinen Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.