Die Indexmiete
Was muss der Vermieter bei der Indexmiete mitteilen?
Bei einer Indexmiete ist der Vermieter verpflichtet:
Index benennen
Den vereinbarten Index (in der Regel den Verbraucherpreisindex) klar zu benennen
Veränderung mitteilen
Die Veränderung des Index schriftlich mitzuteilen, bevor er eine Mieterhöhung vornimmt
Indexzahlen angeben
Die konkreten Indexzahlen (alte und neue) anzugeben
Neue Miete berechnen
Die prozentuale Veränderung und die neue Miethöhe zu berechnen
Ohne ordnungsgemäße Mitteilung ist der Mieter nicht zur Zahlung der erhöhten Miete verpflichtet.
Wenn Ihr Vermieter die Indexmiete erhöhen möchte, prüfen Sie genau, ob alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterschutzverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden.
Diese Information dient nur zur allgemeinen Orientierung und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.